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Lucie Kreissl
Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen

 

 

Sachverständiger



Die Bezeichnung "Sachverständiger" oder "Gutachter" ist in Deutschland nicht geschützt. Es können sich auch Personen mit unzureichend fachlicher Qualifikation Sachverständige oder Gutachter nennen.

Vergütung

Bei gerichtlichen Aufträgen erfolgt die Vergütung des Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Bei privaten Aufträgen wird das Honorar zwischen dem Sachverständigen und seinem Auftraggeber frei vereinbart. Dabei wird nach dem tatsächlichen Aufwand auf der Grundlage vertraglich vereinbarter Verrechnungssätze abgerechnet.

 

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Lucie Kreissl, Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen  Tel. 09191 7335655
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