Sachverständiger
Die Bezeichnung "Sachverständiger"
oder "Gutachter" ist in Deutschland nicht geschützt.
Es können sich auch Personen mit unzureichend fachlicher Qualifikation Sachverständige
oder Gutachter nennen.
Vergütung
Bei gerichtlichen Aufträgen erfolgt die Vergütung des Sachverständigen nach dem
Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Bei privaten Aufträgen wird das Honorar zwischen dem Sachverständigen und seinem Auftraggeber
frei vereinbart. Dabei wird nach dem tatsächlichen Aufwand auf der Grundlage vertraglich vereinbarter Verrechnungssätze
abgerechnet.
