Wohn- und Nutzflächen
sind die Grundlage für Vermietung und Verkauf von Objekten.
Bei Mietwohnungen wird
zur Berechnung meistens die Wohnflächenverordnung verwendet,
die im Januar 2004 die II. Berechnungsverordnung abgelöst hat. Beide Verordnungen sind Methoden, die ursprünglich aus dem staatlich geförderten Wohnungsbau stammen.
Diese haben sich heute
auch auf dem übrigen freien Wohnungs-Mietmarkt
etabliert. Die DIN 277 findet beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie meistens
Verwendung, wird aber auch für Wohn- und Nutzflächen bei der Vermietung
hergenommen.
Nutzflächen gewerblicher Objekte werden nach BGF (Bruttogeschoßfläche) oder NGF
(Nettogrundfläche) bzw. NF (Nutzfläche) der DIN 277 berechnet.
Bevor jedoch eine Methode zur Anwendung kommt, ist zu prüfen, ob es sich bei den
Wohn- oder Nutzflächen um Räume für den dauerhaften Aufenthalt nach der Bauordnung der Länder – in Bayern die BayBO -
handelt.
Grundlagen der Berechnung
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Wohnflächenverordnung WoFlV (1.1.2004),
wird hauptsächlich bei Wohnflächen angewendet
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II. Berechungsverordnung
II. BV, war meistens bei Wohnflächen bis Januar 2004 in Anwendung
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DIN 283 wurde August 1983 vom Normenausschuss zurückgezogen, wird trotzdem noch
manchmal bei Wohn- und Nutzflächen verwendet
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DIN 277 Nutzfläche, definiert Nutzflächen und
Nutzungsart, Funktionsflächen, Verkehrsflächen
zur Ermittlung von Miet- und Kaufpreis
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gif-Richtlinie MF-G (2004) für
Gewerbe und MF-B (1996) für Büros sind Richtlinien zur Berechnung von
Nutzflächen. Diese Richtlinien lösen in Süddeutschland die Berechnung
der Bruttogrundfläche (BGF) immer mehr ab,
weil sie detaillierter aufgeschlüsselt ist.
- BayBo bietet in Bayern die gesetzliche Grundlage
für Wohn- und Nutzflächen
Es ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, welche Berechnungsmethode zur Anwendung kommt!
© Lucie Kreissl, Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen ö.b.u.v.
Tel. 089 1578881