Lucie Kreissl
Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen
Öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK München und Oberbayern
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Wohn- und Nutzfläche

kann nach verschiedenen Methoden berechnet werden, Mietwohnungen meistens nach der Wohnflächenverordnung, die im Januar 2004 die II. Berechnungsverordnung abgelöst hat. Beide Verordnungen sind Methoden, die ursprünglich aus dem staatlich geförderten Wohnungsbau stammen. Sie haben sich heute auch auf dem übrigen freien Wohnungs-Mietmarkt etabliert.

Bevor jedoch eine Methode zur Anwendung kommt, ist zu prüfen, ob es sich nach der Bauordnung der Länder – in Bayern die BayBO - um Wohnraum handelt.

 

Grundlagen der Berechnung

  • Wohnflächenverordnung WoFlV (1.1.2004), wird hauptsächlich bei Wohnflächen angewendet
  • II. Berechungsverordnung II. BV, war meistens bei Wohnflächen bis Januar 2004 in Anwendung
  • DIN 283 wurde August 1983 vom Normenausschuß zurückgezogen, wird trotzdem noch manchmal bei Wohn- und Nutzflächen verwendet
  • DIN 277 Nutzfläche, getrennt nach Nutz- und Verkehrsflächen,
    beim Kauf von Wohnungen und gewerblichen Objekten
  • BayBo bietet in Bayern die gesetzliche Grundlage für Wohnflächen
Es ist immer  im Einzelfall zu prüfen, welche Berechnungsmethode zur Anwendung kommt!
© Lucie Kreissl, Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen ö.b.u.v. Tel. 089 1578881