Schäden
Schäden an Bauteilen
Boden
Estrich: Zementestrich, Anhydritestrich, Gußasphalt,
Doppelboden, Hohlraumboden
Bodenbeläge: Parkett, Holzdielen, Laminat, Linoleum, PVC,
Teppich, Fliesen und Naturstein,
Wände und Decken
Putz, Trockenbau, Gipskarton, Malerarbeiten, Tapeten, abgehängte Decken,
Wandverkleidung, Installationsschacht, Installationswand, Raumteiler
sonstiges
Treppe,
Fenster, Türen (Zimmertüre, Schiebetüre, Haustüre), Verglasung, Glas, Einbaumöbel
Die Feststellung, Beweissicherung und Bewertung von Schäden verläuft unter der Berücksichtigung
der „a.a.R.d.T.“ (allgemein anerkannten Regeln der Technik) und dem Sachverstand des Gutachters. Dabei
ist immer ein "Zweck" zu vereinbaren, weil dieser unterschiedliche
Konsequenzen und Kosten
nach sich zieht.
Schadensverursacher
- Handwerker oder Firma
- Firma: Mitarbeiter, Besuch
- Tiere: Hund, Katze, Hamster, Vogel, Kakerlaken, Ameisen, Holzbock
- Schimmelpilze, Hausschwamm, Algen
- Mieter, Mitbewohner
- Privatperson: Kinder, Familienangehörige, Freunde, Gast
- höhere Gewalt: Unwetter, Blitz, Regenfälle, Sturm, Schneefälle......
Zweck eines Gutachtens:
Feststellung - Schadensursache - Beweissicherung - Reparatur - Minderwert
- Baufehler, Bauschäden, Brand, Folgen von Unwetter ......
- Technische Mängel beim Kauf einer gebrauchten oder neuen Immobilie,
- Versicherungsfälle - Sach- oder Haftpflichtschaden, Wasser- und Brandschaden,
- Schäden bei Mietobjekten: ob Schaden oder normale Abnutzung,
- Mängel im Mietobjekt zum Anzeigen beim Vermieter
- Ursachen bei Schimmelbefall ob Baumangel oder Nutzerverhalten
Bewertung
Die Bewertung von Schäden im Gebäude bezieht sich auf Einbauten, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind.
Zugrunde gelegt werden
für die Wertermittlung Qualität, Lebensdauer und momentaner Zustand des Objekts
beim Ortstermin und der Zweck.
Beispiele aus der Praxis:
- Zeitwert bei Ablöse von Teppichboden oder Trockenbauwänden,
- Reparaturkosten für beschädigten Parkettboden,
- Minderwert für fehlerhaften Einbau,
- Versicherungsschaden bei Haftpflicht- und Sachversicherung,
- Verkehrswert bei Erbschaftsauseinandersetzungen,
- Marktwert bei Verkauf von Einbauten wie Einbauschrank.
Wertermittlung
| Zeitwert: |
Bei Haftpflichtschäden, Transportschäden, Ablöse von Einbauten, Erbstreitigkeiten |
Versicherungswert: |
Wird bei Abschluss der Versicherung festgelegt und
gilt als Höchstgrenze. Möglich ist: Zeitwert, Neuwert, Wiederbeschaffungswert oder Summe x. |
Wiederbeschaffungswert: |
Bei Sachversicherungen wie Hausrat-Versicherung, Wert in selber Art und Güte mit Nebenkosten. |
Verkehrswert: |
Marktwert am Bewertungsstichtag, meist auf Basis vom Zeitwert, der nach unten oder oben,
der auf Nachfrage korrigiert werden kann |
Fotos Schäden am Fußboden
Parkett: verfärbt durch Urin Fliese:
Fliesenkreuz mit
ungleichen Fugen