Lucie Kreissl
Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen
Öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK München und Oberbayern
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Schäden


Schäden an Bauteilen
Boden
    Estrich: Zementestrich, Anhydritestrich, Gußasphalt,
    Doppelboden, Hohlraumboden
    Bodenbeläge: Parkett, Holzdielen, Laminat, Linoleum, PVC, Teppich, Fliesen und Naturstein,

Wände und Decken
    Putz, Trockenbau, Gipskarton, Malerarbeiten, Tapeten, abgehängte Decken, Wandverkleidung, Installationsschacht, Installationswand, Raumteiler

sonstiges
    Treppe, Fenster, Türen (Zimmertüre, Schiebetüre, Haustüre), Verglasung, Glas, Einbaumöbel
   

Die Feststellung, Beweissicherung und Bewertung von Schäden verläuft unter der Berücksichtigung der „a.a.R.d.T.“ (allgemein anerkannten Regeln der Technik) und dem Sachverstand des Gutachters. Dabei ist immer ein "Zweck" zu vereinbaren, weil dieser unterschiedliche Konsequenzen und Kosten nach sich zieht.


Schadensverursacher
- Handwerker oder Firma
- Firma: Mitarbeiter, Besuch
- Tiere: Hund, Katze, Hamster, Vogel, Kakerlaken, Ameisen, Holzbock
- Schimmelpilze, Hausschwamm, Algen
- Mieter, Mitbewohner
- Privatperson: Kinder, Familienangehörige, Freunde, Gast
- höhere Gewalt: Unwetter, Blitz, Regenfälle, Sturm, Schneefälle......

Zweck eines Gutachtens:

Feststellung - Schadensursache - Beweissicherung - Reparatur - Minderwert

  • Baufehler, Bauschäden, Brand, Folgen von Unwetter ......
  • Technische Mängel beim Kauf einer gebrauchten oder neuen Immobilie,
  • Versicherungsfälle - Sach- oder Haftpflichtschaden, Wasser- und Brandschaden,
  • Schäden bei Mietobjekten: ob Schaden oder normale Abnutzung,
  • Mängel im Mietobjekt zum Anzeigen beim Vermieter
  • Ursachen bei Schimmelbefall ob Baumangel oder Nutzerverhalten

 

Bewertung

Die Bewertung von Schäden im Gebäude bezieht sich auf Einbauten, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind. Zugrunde gelegt werden für die Wertermittlung Qualität, Lebensdauer und momentaner Zustand des Objekts beim Ortstermin und der Zweck.

Beispiele aus der Praxis:
  • Zeitwert bei Ablöse von Teppichboden oder Trockenbauwänden,
  • Reparaturkosten für beschädigten Parkettboden,
  • Minderwert für fehlerhaften Einbau,
  • Versicherungsschaden bei Haftpflicht- und Sachversicherung,
  • Verkehrswert bei Erbschaftsauseinandersetzungen,
  • Marktwert bei Verkauf von Einbauten wie Einbauschrank.

 

Wertermittlung

Zeitwert:

Bei Haftpflichtschäden, Transportschäden, Ablöse von Einbauten, Erbstreitigkeiten

Versicherungswert:

Wird bei Abschluss der Versicherung festgelegt und gilt als Höchstgrenze. Möglich ist: Zeitwert, Neuwert, Wiederbeschaffungswert oder Summe x.

Wiederbeschaffungswert:

Bei Sachversicherungen wie Hausrat-Versicherung, Wert in selber Art und Güte mit Nebenkosten.

Verkehrswert:

Marktwert am Bewertungsstichtag, meist auf Basis vom Zeitwert,  der nach unten oder oben, der auf Nachfrage korrigiert werden kann

 

Fotos Schäden am Fußboden

Parkett: verfärbt durch Urin                                    Fliese: Fliesenkreuz mit ungleichen Fugen

© Lucie Kreissl, Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen ö.b.u.v. Tel. 089 1578881