Schäden und Bewertung
Die Feststellung und Bewertung von Schäden verläuft nach den „a.a.R.d.T.“ (allgemein anerkannten Regeln der Technik) und dem Sachverstand des Gutachters. Dabei liegt stets
ein bestimmter „Zweck“ vor, der für die Schadensanalyse oft entscheidend ist
Zweck eines Gutachtens:
Feststellung - Beweissicherung - Reparatur - Minderwert
- Versicherungsfälle als Sach- oder Haftpflichtschaden wie Wasser- und Brandschaden
- Mangelhafte Bauleistung
- Mängel beim Kauf einer Wohnung
- Schäden bei Mietobjekten: Schaden / Abnutzung
- Schimmelbefall verursacht durch Baumangel oder Nutzer
- Mängel im Mietobjekt zum Anzeigen beim Vermieter
Fotos Feuchteschäden
Bewertung
Die Bewertung von Innenräumen bezieht sich auf Einbauten, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind
und verläuft nach bestimmten Grundsätzen der Wertermittlung.
Zugrunde gelegt werden
Qualität, Lebensdauer und momentaner Zustand des Objekts beim Ortstermin und der Zweck der Beurteilung.
Beispiele aus der Praxis:
- Zeitwert bei Ablöse von Teppichboden oder Trockenbauwänden
- Reparaturkosten für beschädigten Parkettboden
- Minderwert für Beschädigungen beim Einbau
- Versicherungsschaden für Haftpflicht und Sachversicherung
- Verkehrswert bei Erbschaftsauseinandersetzungen
- Marktwert bei Verkauf von Einbauten wie Einbauschrank
Wertermittlung
| Zeitwert: |
Bei Haftpflichtschäden, Transportschäden, Ablöse von Einbauten, Erbstreitigkeiten |
Versicherungswert: |
Wird bei Versicherungsabschluss festgelegt und
gilt dann als Höchstgrenze. Möglich ist: Zeitwert, Neuwert, Wiederbeschaffungswert oder Summe x. |
Wiederbeschaffungswert: |
Bei Sachversicherungen, Wert in selber Art und Güte mit Nebenkosten. |
Verkehrswert: |
Marktwert am Bewertungsstichtag, meist auf Basis vom Zeitwert , der nach unten oder oben, je nach Nachfrage korrigiert werden kann |
Fotos Zustand Parkett
dunkle Flecken nach Einwirkung von Harnsäure
Stolperschwelle in Parkettboden
© Lucie Kreissl, Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen ö.b.u.v.
Tel. 089 1578881