Wasserschäden
- Schadensfeststellung
- Ursachen:
- starke Regenfälle,
- schadhafte Entwässerungssysteme wie Regenrinnen und -fallrohre
- Überschwemmung,
- undichte Wasserleitungen,
- auslaufende Waschmaschine,
- offene Wasserhähne,
- Undichtigkeiten am Dach, Putz, Wände
- Löschwasser
nach Bränden.
- Folgen:
- beschädigte und nasse Einbauten wie Bodenbelag, Parkett, Teppich, Laminat, Estrich, Putz, Wände, Decken, Trockenbauverkleidungen, Wandverkleidungen, Türen,
Fenster und Möbel
- nicht nutzbare Räume, Eigentums-, Miet-Wohnung, Haus, Büroräume....
- Schimmelpilze und andere Mikroorganismen wie Bakterien,
- Holzzerstörer wie Hausschwamm
- Gesundheitsprobleme Krankheit, Allergien, Vergiftungserscheinungen,
Infektionen
Bleibt Feuchtigkeit in Hohlräumen zurück wie in einem
schwimmenden Estrich, einer abgehängten Decke oder hinter einer Wandverkleidungen,
kann es dort zur Schimmelbildung kommen. Bautechnische
Schäden und gesundheitliche Probleme können die Folge sein.
Mit dem sofortigen Einbeziehen eines
Sachverständigen zur fachgerechten
Sanierung können Folgeschäden weitestgehend vermieden werden. Treten Folgeerscheinungen wie poröse Holzträger und Hausschwamm, Zersetzung
von Bewehrungseisen, zusammengesackte Wärmedämmung und faulende Fensterrahmen
erst nach Monaten
oder Jahren auf, sind die Kosten meist immens hoch. Auch weisen
Versicherungen Folgeschäden gerne ab.
Sofortmaßnahmen
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Bei Leitungswasserschäden Hauptwasserhahn absperren,
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Elektrische Versorgungen abschalten und gegen Wiedereinschalten
schützen,
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Notstromversorgung abschalten,
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Kabelkanäle öffnen,
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Wasser soweit wie möglich entfernen mit Ableiten, Abpumpen,
Absaugen, Luftdruck, Wischen .....
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bei Mietwohnung Vermieter verständigen
-
einen Sachverständigen für die Beweissicherung und notwendige
Vorkehrungen für Sanierung,
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Nasse Einrichtungsgegenstände und Einbauten ausbauen und entsorgen,
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Bautrocknung einleiten wie Luft- und Raumentfeuchter aufstellen.
-
Sind die Schäden von einer Hausrat oder Haftpflicht-Versicherung
gedeckt?
Fall aus der Praxis
Wasserschaden während einer Altbausanierung durch Regenfälle
Befund:
Im Zuge einer Umbaumaßnahme eines Mehrfamilienhauses
der Jahrhundertwende wurde das Dach erneuert. Dabei hat man die Dachziegel mit
der Holzkonstruktion darunter entfernt. Genau in dieser Zeit zogen heftige
Gewitter mit starken Regenfällen über das Gebäude und setzten das Dachgeschoß
unter Wasser. Das Wasser sickerte über 2 Geschosse nach unten. Der sichtbare Schaden wurde schnell beseitigt und auch von der
Haftpflicht Versicherung ohne Probleme vollständig übernommen. Danach wurde das Dachgeschoß ausgebaut und die darunterliegenden Wohnungen saniert.
Knapp 1 Jahr später zog eine junge Familie mit einem Kleinkind in die frisch renovierte
Wohnung unter der Dachgeschoßwohnung. Kurz nach dem Einzug bemerkten sie an der
Gipskartondecke
kleine schwarze Punkte neben der Deckenleuchte und ließen diese untersuchen. Das
Ergebnis war der hoch toxische Schimmelpilz Stachybotrys, bei dem selbst kleine Mengen nicht zu tolerieren sind.
Aus Angst um ihr Kleinkind war die Familie nicht bereit irgendwelche Kompromisse
einzugehen und bestand auf einer umfassenden Sanierungsmaßnahme. Während dieser
Zeit zog die Familie für 2 Wochen in eine Pension.
Über der Wohnung war im Dachgeschoß ein Estrich mit Bewehrung aufgebracht
worden. In der Wohnung selbst war eine Gipskartondecke mit einer Folie darüber eingezogen worden.
So war ein Austreten der Restfeuchte nach oben hin durch den Estrich blockiert
und nach unten hin durch die Folie. Auf der Folie
sammelte sich die Feuchtigkeit und wanderte über den Lampenauslass in
die Lampenöffnung.
Aus berechtigter Angst um ihr Kleinkind wurde auch das alte Eichenparkett mit dem darunter liegenden Fehlboden
entfernt. Dort konnten toxische Partikel des Schimmels nicht ausgeschlossen werden,
weil das Parkett durch die Ritzen keine geschlossene Oberfläche bildete und
Schimmelpartikel nach unten abgesackt sein konnten.
Die Versicherung weigerte sich den Folgeschaden komplett zu bezahlen und
übernahm nur einen geringfügigen Anteil der Kosten. Übernommen wurden die
"sowieso-Kosten", die ursprünglich entstanden
wären, um eine ausreichende Trocknung in der Geschoßdecke zum Dachgeschoß hin
durchzuführen. Auf den restlichen Kosten blieb der Eigentümer des Hauses letztendlich selbst
sitzen.
Fazit:
Nach einem Wasserschaden sollte ein Sachverständiger
hinzugezogen worden. Mit ihm kann der Schaden gründlich untersucht werden, ein
ausreichendes Sanierungskonzept erstellt und so fachgerecht behoben werden.
Dies spart viel Ärger und unnötige Kosten.
Fotos nach einem Wasserschaden



Schimmelpilz Stachybotrys
Schimmelpilz Penicilien
Hausschwamm
