Wasserschäden
entstehen bei Regengüssen oder lang anhaltender Regen, Überschwemmungen, Schäden an Wasserleitungen,
Regenrinnen, Undichtigkeiten der Außenhaut wie Dach, Putz, Wände und Löschwasser
nach Bränden.
Dabei werden Einbauten wie Bodenaufbauten, Trockenbauverkleidungen,
Wandverkleidungen, Türen und Möbel oft stark beschädigt.
Wird die Feuchtigkeit nicht fachgerecht
beseitigt, droht versteckter
Schimmelbefall
in Hohlräumen von Bauteilen wie
unter einem Estrich, abgehängten Decken oder in hinter Wandverkleidungen. Dies kann mit ernsthaften
gesundheitlichen und bautechnischen Schäden einhergehen.
Mit dem richtigen
Sachverständigen
können Folgeschäden weitestgehend
ausgeschlossen werden. Treten Folgeerscheinungen wie poröse Holzträger und Hausschwamm, Zersetzung
von Bewehrungseisen, zusammengesackte Wärmedämmung und faulende Fensterrahmen
aus Holz erst nach Monaten
oder Jahren auf, sind die Kosten oft immens hoch. Dazu kommt dann, daß
Versicherungen die meistens Folgeschäden abweisen.
Sofortmaßnahmen
- Bei Leitungswasserschäden Hauptwasserhahn absperren
- Elektrische Versorgungen abschalten und gegen Wiedereinschalten
schützen
- Notstromversorgung abschalten
- Kabelkanäle öffnen
- Wasser soweit wie möglich entfernen mit Abpumpen, Absaugen,
Wischen .......
- Sachverständige für Beweissicherung und
weitere Maßnahmen verständigen
- Nasse Einrichtungsgegenstände und Einbauten ausbauen und entsorgen
- Bautrocknung einleiten wie Luft- und Raumentfeuchter aufstellen
Fall aus der Praxis
Wasserschaden
während einer Altbausanierung durch Regenwasser
Befund:
Im Zuge einer Umbaumaßnahme von einem mehrgeschossigen Wohnhauses
aus der Jahrhundertwende wurde das Dach erneuert. Dabei hat man
sämtliche Dachziegel mit Hölzer entfernt. Genau in dieser Zeit zogen heftige
Gewitter mit starken Regenfällen über das Gebäude und setzten das Dachgeschoß
unter Wasser. Das Wasser sickerte bis ins 2 Geschoß unter dem Dach. Der sichtbare Schaden wurde schnell beseitigt und auch von der
Versicherung ohne Probleme vollständig übernommen. Danach wurde das Dachgeschoß ausgebaut und die darunterliegenden Wohnungen saniert.
Knapp 1 Jahr später zog eine junge Familie mit einem Kleinkind in die neu renovierte
Wohnung unter der Dachgeschoßwohnung. Gleich nach dem Einzug bemerkten sie an der Stuckdecke
kleine tiefschwarze Flecken neben der Deckenleuchte und ließen diese vom Experten abklären. Dabei
stellte sich heraus, daß es sich dabei um den hoch toxischen Schimmelpilz
Stachybotrys handelt, bei dem selbst kleine Mengen nicht zu tolerieren sind.
Aus Angst um ihr Kleinkind war die Familie nicht bereit irgendwelche Kompromisse
einzugehen und bestand auf einer umfassenden Sanierungsmaßnahme. Während dieser
Zeit der Sanierung zog die Familie für 2 Wochen in eine Pension.
Über
der Wohnung war im Dachgeschoß ein Estrich mit Bewehrung aufgebracht worden, so daß die Restfeuchtigkeit nicht nach oben entweichen konnte.
In der Wohnung selbst war eine Gipskartondecke eingezogen worden. Die
Holzkonstruktion wurde nach unten mit einer Folie abgeschottet, um keine
Luftfeuchtigkeit vom Raum in die Holzdecke gelangen zu lassen. Auf der Folie
sammelte sich die Restfeuchtigkeit.
Aus berechtigter Angst vor gesundheitlichen Schäden wurde auch das alte Eichenparkett mit dem darunter liegenden Fehlboden
entfernt. Dort konnten toxische Partikel des Schimmels nicht ausgeschlossen werden.
Die Versicherung weigerte sich den Folgeschaden komplett zu bezahlen und
übernahm nur einen geringfügigen Anteil der Kosten. Übernommen wurden die
"sowieso-Kosten", die ursprünglich entstanden
wären, um eine ausreichende Trocknung in der Geschoßdecke zum Dachgeschoß hin
durchzuführen. Auf den restlichen Kosten blieb der Eigentümer des Hauses letztendlich selbst
sitzen.
Fazit:
Nach einem Wasserschaden sollte vor der Sanierung ein Sachverständiger für
Schäden an Innenräumen hinzugezogen worden, um mit ihm ein ausreichendes Konzept
zu erarbeiten. Dies spart viel Ärger und unnötige Kosten .
Fotos nach einem Wasserschaden
