Lucie Kreissl
Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen
Öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK München und Oberbayern
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Wasserschäden

entstehen bei Regengüssen oder lang anhaltender Regen, Überschwemmungen, Schäden an Wasserleitungen, Regenrinnen, Undichtigkeiten der Außenhaut wie Dach, Putz, Wände und Löschwasser nach Bränden.

Dabei werden Einbauten wie Bodenaufbauten, Trockenbauverkleidungen, Wandverkleidungen, Türen und Möbel oft stark beschädigt.

Wird die Feuchtigkeit nicht fachgerecht beseitigt, droht versteckter Schimmelbefall in Hohlräumen von  Bauteilen wie unter einem Estrich, abgehängten Decken oder in hinter Wandverkleidungen. Dies kann mit ernsthaften gesundheitlichen und bautechnischen Schäden einhergehen.

Mit dem richtigen Sachverständigen können Folgeschäden weitestgehend  ausgeschlossen werden. Treten Folgeerscheinungen wie poröse Holzträger und Hausschwamm, Zersetzung von Bewehrungseisen, zusammengesackte Wärmedämmung und faulende Fensterrahmen aus Holz erst nach Monaten oder Jahren auf, sind die Kosten oft  immens hoch. Dazu kommt dann, daß Versicherungen die meistens Folgeschäden abweisen.

Sofortmaßnahmen

  • Bei Leitungswasserschäden Hauptwasserhahn absperren
  • Elektrische Versorgungen abschalten und gegen Wiedereinschalten schützen
  • Notstromversorgung abschalten
  • Kabelkanäle öffnen
  • Wasser soweit wie möglich entfernen mit  Abpumpen, Absaugen, Wischen .......
  • Sachverständige für Beweissicherung und  weitere Maßnahmen verständigen
  • Nasse Einrichtungsgegenstände und Einbauten ausbauen und entsorgen
  • Bautrocknung einleiten wie Luft- und Raumentfeuchter aufstellen

 

Fall aus der Praxis

Wasserschaden während einer Altbausanierung durch Regenwasser

Befund:

Im Zuge einer Umbaumaßnahme von einem mehrgeschossigen Wohnhauses aus der Jahrhundertwende wurde das Dach erneuert. Dabei hat man  sämtliche Dachziegel mit Hölzer entfernt. Genau in dieser Zeit zogen heftige Gewitter mit starken Regenfällen über das Gebäude und setzten das Dachgeschoß unter Wasser. Das Wasser sickerte bis ins 2 Geschoß unter dem Dach. Der sichtbare Schaden wurde schnell beseitigt und auch von der Versicherung ohne Probleme vollständig übernommen. Danach wurde das Dachgeschoß ausgebaut und die darunterliegenden Wohnungen saniert.

Knapp 1 Jahr später zog eine junge Familie mit einem Kleinkind in die neu renovierte Wohnung unter der Dachgeschoßwohnung. Gleich nach dem Einzug bemerkten sie an der Stuckdecke kleine tiefschwarze Flecken neben der Deckenleuchte und ließen diese vom Experten abklären. Dabei stellte sich heraus, daß es sich dabei um den hoch toxischen Schimmelpilz Stachybotrys handelt, bei dem selbst kleine Mengen nicht zu tolerieren sind.  Aus Angst um ihr Kleinkind war die Familie nicht bereit irgendwelche Kompromisse einzugehen und bestand auf einer umfassenden Sanierungsmaßnahme. Während dieser Zeit der Sanierung zog die Familie für 2 Wochen in eine Pension.

Über der Wohnung war im Dachgeschoß ein Estrich mit Bewehrung aufgebracht worden, so daß die Restfeuchtigkeit nicht nach oben entweichen konnte. In der Wohnung selbst war eine Gipskartondecke eingezogen worden. Die Holzkonstruktion wurde nach unten mit einer Folie abgeschottet, um keine Luftfeuchtigkeit vom Raum in die Holzdecke gelangen zu lassen. Auf der Folie sammelte sich die Restfeuchtigkeit.

Aus berechtigter Angst vor gesundheitlichen Schäden wurde auch das alte Eichenparkett mit dem darunter liegenden Fehlboden entfernt. Dort konnten toxische Partikel des Schimmels nicht ausgeschlossen werden.

Die Versicherung weigerte sich den Folgeschaden komplett zu bezahlen und übernahm nur einen geringfügigen Anteil der Kosten. Übernommen wurden die "sowieso-Kosten",  die ursprünglich entstanden wären, um eine ausreichende Trocknung in der Geschoßdecke zum Dachgeschoß hin durchzuführen. Auf den restlichen Kosten blieb der Eigentümer des Hauses letztendlich selbst sitzen.

Fazit:

Nach einem Wasserschaden sollte vor der Sanierung ein Sachverständiger für Schäden an Innenräumen hinzugezogen worden, um mit ihm ein ausreichendes Konzept zu erarbeiten. Dies spart  viel Ärger und unnötige Kosten .

Fotos nach einem Wasserschaden

 

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© Lucie Kreissl, Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen ö.b.u.v. Tel. 089 1578881